Gebäudeenergiegesetz (GEG) – Was ist neu?
Das GEG (Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude) trat am 01.11.2020 in Kraft. Im GEG sind die Energie-Regelungen EnEG, EnEV und EEWärmeG für Gebäude zu einem Gesetz zusammengefasst. Ziel ist der möglichst sparsame Einsatz von Energie in Gebäuden sowie die zunehmende Nutzung von erneuerbaren Energien.
Vorerst keine weiteren Verschärfungen für Neubauten und Bestandsgebäude
Laut EU-Richtlinie müssen Neubauten seit 2019 (öffentliche Gebäude) bzw. ab 2021 (alle übrigen Gebäude) in EU-Staaten einen Niedrigstenergiegebäude-Standard erfüllen. Für die Erfüllung des Niedrigstenergiestandards für Gebäude wurden die seit 2016 geltenden Neubauanforderungen der EnEV für ausreichend erklärt.
Von einer weiteren Senkung des Primärenergiebedarfs um 20 Prozent wurde Abstand genommen, um eine weitere Verteuerung der Baukosten zu vermeiden. Eine neue Definition des Niedrigstenergiestandards bleibt abzuwarten.
Welche Neuerungen sind Gegenstand des GEG?
- Einführung eines gleichwertigen Verfahrens zum Nachweis der Einhaltung der energetischen Anforderungen bei der Errichtung von Wohngebäuden (Modellgebäudeverfahren für Wohngebäude)
- Einführung eines sogenannten Quartiersansatzes. Das bedeutet, dass Energieeinsparungen von alten und neuen Gebäuden innerhalb eines Quartiers gegeneinander aufgerechnet werden. Die Wirkungsweise soll bis 31.12.2023 getestet werden.
- Einsatz von erneuerbaren Energien bei der Wärmeerzeugung wird für Neubauten verpflichtend.
- Anrechnung von Strom aus Erneuerbaren Energien bei der energetischen Gebäudebilanz
- Verbot von Öl- und Kohleheizungen ab 2026
- Einführung obligatorischer Beratungsgespräche mit Energieberatern bei Verkäufen und größeren Sanierungen von Ein- und Zweifamilienhäusern
- Bei Anbauten wird nur noch der Transmissionswärmeverlust der Bauteile nachgewiesen.
- Energieausweise müssen die CO2 -Emissionen eines Gebäudes (bisher nur den Energiebedarf) sowie Angaben zu inspektionspflichtigen Klimaanlagen inkl. Datum der nächsten Inspektion verpflichtend ausweisen.
- Nach einer Neubau- oder größeren Sanierungsmaßnahme ist eine so genannte Erfüllungserklärung (Vollzugsregelung des GEG) abzugeben.
Hier nachlesen: Beschluss der Bundesregierung
Stand: November 2020
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